Die Generaldirektion Sekretariate und Koordinierung ist für die inhaltliche Unterstützung des Premierministers und die Koordinierung der Regierungspolitik zuständig.
Die Generaldirektion umfasst drei Abteilungen:
Die Abteilung Sekretariate kümmert sich um sämtliche Verwaltungs- und Logistiktätigkeiten im Zusammenhang mit den verschiedenen Sitzungen, die unter dem Vorsitz des Premierministers stattfinden:
Der Ministerrat ist eines der wichtigsten Entscheidungszentren der belgischen Politik. Er berät und entscheidet über die allgemeine Politik und ist das Forum, in welchem der politische Zusammenhang der Regierungskoalition regelmäßig geprüft wird. Der Ministerrat tagt im Prinzip wöchentlich.
De Nationale Sicherheitsrat besteht aus dem Premierminister, den Ministern, die für Justiz, Sicherheit, Inneres, Verteidigung und Äußeres zuständig sind, und den übrigen Vize-Premierministern.
Wenn ihre Anwesenheit erforderlich ist, nehmen die folgenden Personen an den Sitzungen des Sicherheitsrates teil:
Der Nationale Sicherheitsrat:
Die Vorbereitung und die koordinierte Umsetzung der Entscheidungen des Sicherheitsrats sind dem Strategischen Ausschuss für Nachrichten und Sicherheit anvertraut worden. Dieses Gremium tritt unter dem Vorsitz eines Vertreters des Premierministers zusammen und besteht aus Vertretern der Mitglieder des Rates und der Abteilungen und Institutionen, die an den Versammlungen des Rates teilnehmen können.
Der Beratungsausschuss besteht aus Ministern der föderalen Regierung und der Regierungen der Gemeinschaften und Regionen. Der Ausschuss erörtert die Dossiers, die im Rahmen einer ordentlichen Verwaltung eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen notwendig machen, und prüft diese hinsichtlich der verschiedenen Zuständigkeiten. Der Beratungsausschuss tritt gewöhnlich einmal pro Monat zusammen.
Das Sekretariat des Beratungsausschusses ist, neben der Unterstützung der Sitzungen des Ausschusses, zuständig für:
Der Gemeinschaftliche Ausschuss für alle öffentlichen Dienste (Ausschuss A) ist für die Themen zuständig, die alle Beamten (kommunal, provinzial, regional, föderal) betreffen. Er besteht aus einer Delegation des Staates mit föderalen Ministern und Ministern der Gemeinschaften und Regionen, sowie aus Gewerkschaftsdelegierten.
Im Ausschuss A werden sektorübergreifende Abkommen abgeschlossen. Das sind die sogenannten Rahmenvereinbarungen, in denen sich der Staat dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Renten und soziale Beziehungen zu verwirklichen.
Der Sektorausschuss I „Allgemeine Verwaltung“ behandelt Themen, die das Personal folgender Dienststellen oder Institutionen betreffen:
Die Abteilung stellt außerdem Personal für zwei Kontrollausschüsse zur Verfügung:
Beide Kommissionen sind unabhängig und arbeiten vollkommen selbständig, unter dem Vorsitz der dazu bestellten Justizbeamten.
Die Abteilung für Koordinierung und Rechtsangelegenheiten ist zuständig für:
Für Fragen zu den oben genannten Themen: studiedienst@premier.fed.be
Für die Streitbeilegung und die Koordination des Eingreifens des Ministerrats vor dem Verfassungsgericht: jurid@premier.fed.be
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Ehrungen und zivile Auszeichnungen, die Verwaltung der Vergabe von A-Kennzeichen oder die Überwachung der Einhaltung der Rangordnung: jurid@premier.fed.be
Die Abteilung für öffentliche Aufträge ist zuständig für:
Der Generaldirektion steht eine eigene Abteilung für juristische Übersetzungen zur Verfügung.